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Hilfe das Gesundheitsamt kommt!


Wass soll ich zuerst machen und was wollen sie?


Bei einer Praxisbegehung in der Podologie überprüft das Gesundheitsamt verschiedene Aspekte, um sicherzustellen, dass die Praxis den erforderlichen Hygiene- und Sicherheitsstandards entspricht. Hier ist eine Auflistung der möglichen Überprüfungspunkte:


Hygienepraktiken: Das Gesundheitsamt überprüft, ob die Praxis angemessene Hygienemaßnahmen umsetzt. Dazu gehört die korrekte Handhygiene des Personals, die Verfügbarkeit von Handwaschbecken, Desinfektionsmitteln und Einmalhandschuhen.

Sterilisation und Desinfektion: Es wird überprüft, ob Instrumente und Ausrüstung ordnungsgemäß sterilisiert und desinfiziert werden. Dazu gehören beispielsweise Skalpelle, Pinzetten, Nagelknipser und Fräser. Die Praxis sollte einen entsprechenden Sterilisationsprozess und die Verwendung von Einwegartikeln nachweisen können.

Abfallentsorgung: Das Gesundheitsamt prüft, ob die Praxis über angemessene Abfallbehälter und Entsorgungsmethoden verfügt, um kontaminierten oder medizinischen Abfall korrekt zu entsorgen.


Infektionsprävention: Es wird überprüft, ob die Praxis Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionen umsetzt. Dazu gehören beispielsweise die ordnungsgemäße Reinigung von Oberflächen, der Schutz vor Kreuzkontamination und das Vorhandensein von Einwegauflagen oder -bezügen.


Räumliche Anforderungen: Das Gesundheitsamt überprüft die Praxisräume, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen an Sauberkeit, Belüftung und Beleuchtung entsprechen. Es wird auch darauf geachtet, ob ausreichend Platz für die Durchführung der podologischen Behandlungen vorhanden ist.

Dokumentation: Die Praxis sollte über Protokolle und Aufzeichnungen verfügen, die die Umsetzung von Hygienemaßnahmen, Sterilisationstechniken und anderen relevanten Aspekten dokumentieren. Das Gesundheitsamt überprüft diese Dokumentation, um die Einhaltung der Standards zu überprüfen.

Schulung und Weiterbildung: Es wird überprüft, ob das Personal regelmäßig geschult und auf dem neuesten Stand der hygienischen Verfahren und Vorschriften ist. Dies kann durch Schulungsunterlagen, Zertifikate oder Schulungsprotokolle nachgewiesen werden.

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Das Gesundheitsamt überprüft, ob die Praxis alle relevanten gesetzlichen Vorschriften einhält, wie beispielsweise die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, das Infektionsschutzgesetz und andere lokale Vorschriften.



Hier sind noch weitere mögliche Fragen:


Haben sie Angestellte oder Arbeiten sie alleine?

Welche Ausbildungen sind dazugekommen seit dem letzten mal?

Wie ist er Arbeitsablauf?

Sammeln sie die Instrumente?

Wie oft wird der Kübel aufbereitet und wie oft ist es zugelassen?

Deckel immer schließen damit Austrocknung verhindert wird

Wie und wann wird der Ultraschall befüllt?

Welche Konzentration verwenden sie?

Ist das Mittel VAH gelistet und ist es Ultraschallgeeignet?

Einschweißen der Instrumente?

Sterilisations Dokumentation?

Wie wird es dem Kunden zugewiesen?

Wie und wie oft desinfizieren sie die Behandlungskabine?

Wie reinigen sie den Boden?

Wo ist die Kundentoiletten?

Wo ist die Personaltoilette?

Wann wurden die Geräte Validiert?

Protokoll der Validierung?

Hygiene Plan mit Risikobewertung?

Seifen dürfen nicht umgefüllt werden!

Was benutzen sie zur Hautdesinfektion?

Wo ist der Verbandskasten für das Personal?

Lagerung der Arbeitskleidung?

Welche Handschuhe werden benutzt?

Wie setzt sich die PSA zusammen?

Wo sind die Arbeitsabläufe und Arbeitsanweisungen aufgeschrieben?

?????Dokumentation der Angestellten Unterweisung?

usw...



Bitte beachte, dass die genauen Überprüfungspunkte je nach Land, Bundesland oder Region unterschiedlich sein können. Es ist ratsam, sich mit den spezifischen Vorschriften und Anforderungen der entsprechenden Behörde vertraut zu machen.


Zirka eine Woche später kommt der Bescheid. Die nächsten Schritte ergeben sich aus der Liste die im Bescheid steht.

Die Änderungen schriftlich bestätigen und an das Gesundheitsamt zurück senden.

Das Gesundheitsamt ist dem Überregulierungs Gesetz unterworfen, das heißt eine Änderung die zu teuer sind für den nutzten den sie bringen, kann angefochten werden mit einen Wiederspruch. Kleine Änderungen solltet ihr einfach machen.

Das wichtigste auch nach einer Begehung ist

lebt den Hygieneplan in der Praxis

dann kann euch nichts gröberes passieren.


Eure Podologin Andrea